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Winterdienst

 

Jeder Grundeigentümer ist dafür verantwortlich, Schnee und Eis auf grundstückseigenen und angrenzenden,

öffentlichen Gehwegen rechtzeitig zu beseitigen. Dabei ist der Bürgersteig (sofern vorhanden) in der Zeit von

7-20 Uhr von Schnee- und Eisglätte freizuhalten und abzustumpfen.

 

Nicht für alle ist es möglich, während der Winterzeit den Winterdienstverpflichtungen nachzukommen. Wem

dies zeitlich oder körperlich zu anstrengend ist, findet mit uns einen kompetenten, zuverlässigen Partner, der

Ihre Pflichten gerne übernimmt.

 

Vom 1. November bis zum 30. April übernehmen wir die Räum- und Streupflicht für Ihr Grundstück.

Völlig unverbindlich und kostenfrei vermessen wir Ihre Fläche vorab und erstellen Ihnen ein ganz persönliches

Angebot.

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Unsere Leistungen für Sie:

 

  • Schneebeseitigung mittels Schneefräse

  • Streuen von Salz und Splitt

  • Entfernen des Streugutes

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses, unverbindliches Angebot.

Telefon 01511/2068651 oder per Mail an hogg-service@gmx.de